Ernährungstherapie Information

Die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V richtet sich an Personen mit einer oder mehreren ernährungsmitbedingten Erkrankungen.

Dafür kann ihr Arzt oder ihre Ärztin ein Rezept für die Durchführung einer Ernährungstherapie ausstellen. Dieses Rezept müssen die bei der Krankenkasse einreichen mit der Bitte der Kostenübernahme der Ernährungstherapie. Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst fünf oder mehrere Einzelberatungen der Ernährungstherapie.

Ernährungsberatung
Ernährungstherapie Angebote

Ernährungstherapie Angebote

  • Untergewicht
  • Mangelernährung
  • Übergewicht
  • Adipositas
  • Stoffwechselerkrankungen – wie Diabetes mellitus und Gicht
  • Osteoporose
  • Fettstoffwechselstörungen – wie erhöhte Cholesterin Werte
  • Essstörungen – wie Anorexia nervosa und Bulimie
  • Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes – wie Gallensteine, Pankreatitis, Zöliakie, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Reizdarm und Divertikulose
  • Allergien und Nahrungsmittelunverträglichkeiten – wie Fruktosemal­ab­sorption und Lactoseintoleranz

Weitere Diagnose auf Anfrage.
Für Fragen stehen wir als Praxis Ihnen zu Verfügung.